Conversation

Bei meiner letzten Rückreise aus Amsterdam habe ich kurz hinter der Grenze heftigsten erlebt. Der Wortlaut der Beleidigungen:
"Halt die Fresse jetzt!" (2x)
"Spasti!"
"Du Schwanz!"
"Schwanz, Bastard, alles!"
"Missgeburt!"
"Von welchem Baum bist du gefallen, Alter?!"
Es gibt Zeug*innen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt. Begründung: Kein öffentliches Interesse. Der Rechtsfrieden werde über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört.

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Wenigstens habe ich jetzt den Namen des Beschuldigten. Der hat wahrscheinlich einen polnischen Namen und ist auf TikTok und Instagram aktiv. Werde ich mir mal genauer anschauen.

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In ist das Vorgehen bei Straftaten mit einem Rassismus- oder Diskriminierungsbezug durch eine Rundverfügung des Justizministeriums geregelt. Danach ist eine Einstellung der Ermittlungen gemäß § 153 Abs. 1 StPO o. § 153a Abs. 1 StPO bei Straftaten, die aus rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder anderen menschenverachtenden Beweggründen begangen werden, i.d.R. ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Einstellung von Ermittlungsverfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg.

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@marvinoppong Spannende Implikation, dass offener Rassismus den Rechtsfrieden in Deutschland "nicht stört". Sprich: Offener Rassismus ist juristsch abgesegnet und OK.

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@carl Genau so ist es. Ich fühle mich als Schwarzer Betroffener ein bisschen wie Freiwild. Noch nie hatte bei mir eine Strafanzeige wegen einer rassistischen Beleidigung irgendeine Folge. Interessant vor diesem Hintergrund: https://mastodon.social/@marvinoppong/115854118466111388. Ich werde jetzt Beschwerde beim Justizministerium erheben.

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@carl Ich muss mich korrigieren: Von den vielen, vielen rassistischen Beleidigungen hatte eine einzige doch eine Folge: Als ich einmal auf Facebook rassistisch beleidigt wurde und HateAid eine Rechtsanwältin engagiert hat, kam es zu einem Gerichtsverfahren und der Beschuldigte musste eine Geldbuße zahlen - an den deutschen Staat. Also der Staat hat was gekriegt und die Anwältin - ich bin leer ausgegangen.

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@marvinoppong das ist ja wild! Wie ist denn da die Konstruktion, dass der Staat und nicht der*die Geschädigte was kriegt?
Allerdings war es ein schönes Signal an das rassistische Arschloch: Lass‘ das, sonst Aua.

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@carl Das ist keine bestimmte Konstruktion, kann aber passieren.

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@marvinoppong @carl zum Verständnis gefragt: Kann nicht Beleidigung generell (unabhängig davon, ob rassistisch oder allgemein) verfolgt werden und zu persönlicher Entschädigung führen? Hätte ich jetzt gedacht, denn das wurde doch u.a. im Fall von Frau Kühnast erfolgreich verfolgt?
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@eyeinthesky Ja, auf jeden Fall. Es kann auch nicht direkt eingestellt werden, wenn es nicht rassistisch ist.

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@marvinoppong Das heißt, man ist schlechter gestellt, wenn man rassistisch beleidigt wurde, als wenn man "allgemein" beleidigt wurde? Oder gibt es noch andere "Abstufungen" bei "Hasskommentaren" u.ä.? Könnte man dann bei einer rassistischen Beleidigung auf "allgemeine Beleidigung" klagen oder schließt sich das aus?
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@eyeinthesky Man kann das nicht pauschalisieren. § 185 StGB ist als Strafnorm immer der gleiche Paragraf, persönliche Beleidigung ist kein Hasskommentar im Netz - verstehe den Bezug hier nicht. Was soll "allgemeine Beleidigung" sein? Man kann Ermittlungen nicht einfach so einklagen, auch wenn es das sog. Klageerzwingungsverfahren gibt. Strafrechtliche Seite ist zu trennen von der zivilrechtlichen (z. B. Adhäsionsverfahren).

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@eyeinthesky Kann schon, aber I’m Fall von rassistischen Beleidigungen ist das schon schwer, diese dem weißen Justin als rassistisch glaubhaft zu machen. @marvinoppong

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@marvinoppong Ah ok, Dann hab' ich Beleidigung und Hasskommentar fälschlicheweise gleich gesetzt. Hatte in Erinnerung, dass bei Kühnasts Fall ein Kommentar im Netz erfolgreich verfolgt werden konnte, ob es als Hasskommentar oder Beleidigung angeklagt wurde, weiß ich nicht.

Also würde man immer auf § 185 StGB klagen, egal ob es eine rassistische Beleidigung oder andersartige (strafrelevante) Beleidigung ist?
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@eyeinthesky Im Strafrecht klagt man nicht. Im Strafrecht erhebt der Staat ggf. Anklage, nach einem Ermittlungsverfahren. Es gibt in Deutschland, anders als z. B. in Frankreich ('injure raciste'), keine spezielle Norm für rassistische Beleidigungen, von Volksverhetzung abgesehen.

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